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Karitativ - Pro Bono

 

Unserer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst, übernehmen wir in ausgewählten Fällen, soweit berufs- und standesrechtlich zulässig, eine pro bono Tätigkeit. Der Begriff pro bono steht im Rahmen einer anwaltlichen Tätigkeit für eine vollständig unentgeltliche anwaltliche Beratung oder Vertretung außerhalb von Prozesskosten- und Beratungshilfe, beziehungsweise für eine Tätigkeit gegen ein solches Entgelt, das gemessen an der Leistung, der Verantwortung und am Haftungsrisiko des Rechtsanwalts zu gering ist.

 

Das Ziel unserer Tätigkeit besteht darin, eine Hilfestellung für gemeinnützige Organisationen, Nichtregierungsorganisationen, Stiftungen und bedürftige Privatpersonen anzubieten, die berechtigte Anliegen verfolgen, jedoch nicht in den Genuss der gesetzlichen Kostenhilfe kommen sowie in dem Engagement zur Förderung und Verbreitung von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten. 

 

Bei Anfragen für eine pro bono Tätigkeit unserer Kanzlei senden Sie bitte eine E-Mail an mail@ra-es.de.

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